Eickeler Markt 3a-b
44651 Herne
Rufbereitschaft 24/70174 / 64 57 777

Pflegesachleistungen

Grundpflege § 72 SGB XI

Zu unseren Leistungen im Bereich der Körperpflege gehört die kleine oder große Grundpflege. Diese wird individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst.

Im Bereich Ernährung leisten wir Hilfe und Unterstützung bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme.

Im Bereich Mobilität bieten wir Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Umlagern, Gehen und Stehen.

Betreuung und Entlastungsleistung gem. § 45b SGB XI

Ferner bieten Wir hauswirtschaftliche Versorgung und Hilfen bei der Durchführung diverser Erledigungen an.

Die sogenannte hauswirtschaftliche Versorgung umfasst sämtliche Tätigkeiten, die im Haushalt einer pflegebedürftigen Person erledigt werden müssen und zu denen diese nicht mehr eigenständig in der Lage ist.

Sie umfasst im Wesentlichen die Durchführung aller anfallenden Haushaltsarbeiten wie z. B. Putzen, Waschen und Bügeln, die Erledigung von Einkäufen .

Beratung nach § 37b Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen nach § 37 Abs. 3 elftes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB XI) eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Die Häufigkeit der Inanspruchnahme des Beratungseinsatzes ist abhängig vom Pflegegrad in die der Pflegebedürftige eingestuft ist. So muss bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 3 der Beratungseinsatz halbjährlich, bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 4 kalendervierteljährlich abgerufen werden.

Zum Umfang einer qualifizierten Pflegeberatung gehört es, den Hilfebedarf zu erfassen, einen Versorgungsplan zu erstellen und dessen Ausführung zu überwachen. Wir weisen darüber hinaus auch auf Entlastungsangebote für die Pflegepersonen hin. Auch Angehörige und nahestehende Personen haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, sofern der Pflegebedürftige zustimmt.